AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Eneto GmbH

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über: Die kombinierte Lieferung und Installation von Waren, die zwischen Ihnen als Kunde (nachfolgend: Auftraggeber) und der Eneto GmbH (nachfolgend: Auftragnehmer) geschlossen werden. Dieser Vertrag umfasst die Lieferung von Waren sowie die Erbringung von Installationsdienstleistungen und Montagearbeiten und wird insgesamt als Werkvertrag betrachtet. (2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). (3) Alle getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen AGB, der jeweiligen Produktbeschreibung im Online-Shop und dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden wird widersprochen.

§ 2 Vertragsgegenstand und Pflichten

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Gesamtleistung, bestehend aus der Lieferung von Waren wie Balkonkraftwerken, Solaranlagen, Klimaanlagen zum Heizen und Kühlen, Mini-Wärmepumpen sowie dazugehöriges Zubehör und deren Installation (Montage, Inbetriebnahme) (nachfolgend: Leistungen). (2) Der Auftragnehmer ist zur Übergabe und Übereignung der Waren an den Auftraggeber sowie zur fachgerechten Erbringung der vereinbarten Installationsleistungen verpflichtet. (3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vereinbarte Gesamtvergütung für die Leistungen zu zahlen und die fertiggestellte Gesamtleistung abzunehmen.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

(1) Vertrag über die Gesamtleistung (Werkvertrag):

  • Anfragen über die Website, E-Mail oder telefonisch sind für den Auftragnehmer unverbindlich.

  • Der Vertrag kommt entweder durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die schriftliche Annahme eines verbindlichen Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber zustande.

  • Soweit nicht anders vereinbart, ist ein Kostenvoranschlag unverbindlich und entgeltlich. (2) Die Abwicklung der Auftragsbestätigung und die Übermittlung der Vertragsbestimmungen (Bestelldaten, AGB und Widerrufsbelehrung) erfolgen per E-Mail. Der Kunde ist für die korrekte E-Mail-Adresse verantwortlich. (3) Vertragssprache ist Deutsch. Der vollständige Vertragstext wird vom Auftragnehmer nicht gespeichert.

§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen und Nullsteuersatz

(1) Die in den Angeboten angeführten Preise sind Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) enthalten. (2) Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen (§ 12 Abs. 3 UStG):

  • Für Balkonkraftwerke, Solaranlagen und wesentliche Komponenten kann der Preis den Nullsteuersatz (0% Umsatzsteuer) gemäß § 12 Abs. 3 UStG ausweisen.

  • Dieser Nullsteuersatz gilt nur, wenn der Kunde dem Auftragnehmer gegenüber versichert und nachweist, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dies bedeutet, dass die Lieferung/Installation an den Betreiber einer Photovoltaikanlage erfolgt, die auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen Gebäuden installiert wird, oder die installierte Bruttoleistung nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt oder betragen wird.

  • Der Kunde stellt den Auftragnehmer von jeglicher Haftung für eine unberechtigte Inanspruchnahme des Nullsteuersatzes frei. Sollte das zuständige Finanzamt die Voraussetzungen des Nullsteuersatzes ablehnen, ist der Kunde verpflichtet, die nachträglich fällig werdende Umsatzsteuer unverzüglich an den Auftragnehmer zu zahlen. (3) Sofern nicht anders vereinbart, trägt der Kunde die Liefer- und Versandkosten (siehe § 5). (4) Die zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind im Angebot und im Bestellprozess ausgewiesen. Sofern nicht anders angegeben, sind Zahlungsansprüche sofort fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Wert der bereits erbrachten Leistungen zu verlangen (§ 632a BGB). (5) Geraten Sie mit der Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB.

§ 5 Lieferung, Versand und Gefahrübergang

(1) Lieferbedingungen, Termine und mögliche Lieferbeschränkungen finden Sie im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung. (2) Der Versand erfolgt per Spedition (insbesondere für große Komponenten) sowie gegebenenfalls für Zubehörteile als Paket. (3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht erst mit der Übergabe an Sie als Verbraucher über. Dies gilt nicht, wenn Sie eigenständig ein Transportunternehmen beauftragt haben, das nicht vom Auftragnehmer benannt wurde. (4) Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, sofern dies dem Kunden zumutbar ist. (5) Bei unberechtigter Annahmeverweigerung der Ware sind die Kosten für die Rücksendung und erneute Zustellung vom Auftraggeber zu tragen. Eine Annahmeverweigerung ist nur berechtigt, wenn die Ware selbst beschädigt ist (siehe § 6 (3)).

§ 6 Widerrufsrecht und Folgen des Widerrufs

(1) Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu, sofern der Vertrag außerhalb unserer Geschäftsräume oder im Wege des Fernabsatzes (z. B. online, per E-Mail oder telefonisch) geschlossen wurde. Die bloße Verweigerung der Abnahme der Gesamtleistung oder die Rücksendung der Ware stellt keine wirksame Widerrufserklärung dar. Für die Erklärung des Widerrufs bedarf es einer eindeutigen Erklärung (z.B. E-Mail oder Brief). Im Übrigen gelten die Regelungen der beigefügten Widerrufsbelehrung.

(2) Beginn der Widerrufsfrist und Erlöschensgründe Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Auftragnehmer die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Leistung erst begonnen wurde, nachdem der Auftraggeber dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.

(3) Folgen des Widerrufs und Wertersatzpflicht Wenn der Auftraggeber diesen Vertrag widerruft, haben wir ihm alle Zahlungen, die wir von ihm erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über seinen Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Verpflichtung zur Rückgabe und Wertersatz:

  • Rückgabe: Der Auftraggeber hat die im Rahmen des Vertrages gelieferten, aber noch nicht fest verbauten Waren unverzüglich, spätestens jedoch binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er uns über den Widerruf unterrichtet, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Der Auftraggeber trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware.

    • Nicht paketversandfähige Waren (Speditionsware): Die Kosten für nicht paketversandfähige Waren werden auf Basis der im individuellen Angebot angegebenen Schätzwerte berechnet.

  • Wertersatz für erbrachte Leistung (Montage): Hat der Auftraggeber verlangt, dass der Auftragnehmer mit der Ausführung der Leistungen (Montagearbeiten) vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, so hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer im Falle des Widerrufs einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht (§ 357 Abs. 8 BGB). Dies umfasst die Kosten für bereits erfolgte Planung, Anfahrt, Montagearbeiten sowie die eingebauten Komponenten und Materialien.

  • Rückbau: Die Verpflichtung zur Rückgewähr der bereits erbrachten Werkleistung (Rückbau der Anlage) besteht für den Auftragnehmer nur, soweit die eingebauten Sachen ohne Wertverlust ausgebaut werden können.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern zum vereinbarten Zeitpunkt der Leistungserbringung freier und sicherer Zugang zur Baustelle gewährt wird. (2) Der Auftraggeber hat auf Verlangen unverzüglich Fotos des Montageortes (innen und außen) zur Ermöglichung einer präzisen Planung und Kalkulation zur Verfügung zu stellen. (3) Der Auftraggeber ist für die Bereitstellung der elektrischen Zuleitung (separate, nach VDE-Normen und Herstellervorgaben dimensionierte Anschlussleitung von der Unterverteilung zum Montageort der Klimaanlage) bauseits verantwortlich. (4) Alternative Elektroinstallation: Sollte die separate Zuleitung gemäß Abs. (3) nicht bereitgestellt werden und die Anlage auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers abweichend angeschlossen werden, erfolgt dies auf Risiko des Auftraggebers. Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Abweichung die Herstellergewährleistung und/oder -garantie der Klimaanlage gefährden oder zum Erlöschen bringen kann. Der Auftraggeber trägt alle dadurch entstehenden Nachteile oder Schäden und stellt den Auftragnehmer von diesbezüglichen Ansprüchen frei. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Auftragnehmer bleiben unberührt. (5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, unaufgefordert über die Lage von verborgenen Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Gas, etc.) zu informieren. Bei Verletzung dieser Pflicht haftet der Auftragnehmer nicht für dadurch entstehende Schäden, es sei denn, der Schaden ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers zurückzuführen. (6) Der Auftraggeber ist für die Einholung aller notwendigen Genehmigungen (z. B. Baugenehmigungen, Zustimmung von Miteigentümern oder Vermietern) selbst verantwortlich. (7) Werden Mitwirkungspflichten verletzt und entstehen dem Auftragnehmer dadurch Mehrkosten (z. B. durch zusätzliche Anfahrten oder Verzögerungen), trägt der Auftraggeber diese Kosten und Terminverschiebungen. (8) Nicht zur Leistung gehörende Gewerke: Arbeiten aus anderen Gewerken (z.B. Maler-, Verputz-, Maurer- oder Fliesenarbeiten), die nicht direkt mit der Montage, dem Anschluss und der Inbetriebnahme der vereinbarten Anlage zusammenhängen oder zur Vorbereitung der Baustelle dienen, sind nicht Bestandteil des Vertrages und müssen bauseits vom Auftraggeber organisiert und ausgeführt werden. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel oder Verzögerungen, die sich aus der unzureichenden oder fehlenden Ausführung dieser bauseitigen Arbeiten ergeben.

§ 8 Abnahme der Gesamtleistung (Werkvertrag)

(1) Der Auftraggeber ist zur Abnahme der vertragsgemäß hergestellten Gesamtleistung nach Fertigstellung verpflichtet. Die Abnahme erfolgt durch schriftliche Erklärung oder ein Abnahmeprotokoll. (2) Fiktive Abnahme: Eine Abnahme gilt als erfolgt, wenn:

  • der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Fertigstellung eine fristgerechte Aufforderung zur Abnahme mit dem Hinweis auf die Abnahmewirkung (Fiktion) zugesandt hat, und

  • der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb von zwei Wochen (14 Kalendertage) nach Zugang dieser Aufforderung unter schriftlicher Angabe konkreter Mängel verweigert hat, und

  • die Leistung keine wesentlichen Mängel aufweist. (3) Abnahme durch Inbetriebnahme: Die Inbetriebnahme der Anlage durch den Auftraggeber gilt ebenfalls als Abnahme, sofern der Auftragnehmer den Auftraggeber zuvor schriftlich über die Abnahmewirkung der Inbetriebnahme hingewiesen hat und keine offensichtlichen wesentlichen Mängel vorliegen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware), einschließlich aller im Rahmen der Installationsdienstleistungen eingebauten Komponenten und Materialien, bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag unser Eigentum.

§ 10 Gewährleistung (Mängelansprüche)

(1) Es gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung für Werkverträge (§§ 631 ff. BGB). Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Leistung bei Abnahme umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen. Eine Nichtbeachtung hat keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. (2) Verjährungsfristen für Verbraucher:

  • Fünf Jahre ab Abnahme der Leistung, wenn es sich um Leistungen handelt, die einem Bauwerk gleichzustellen sind (z.B. fest eingebaute Solaranlagen, Klimaanlagen);

  • Ansonsten zwei Jahre ab Abnahme der Leistung. (3) Bei Mängeln ist der Kunde zur Nacherfüllung verpflichtet. Diese erfolgt nach Wahl des Kunden durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Neuherstellung. Der Kunde muss dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gewähren. (4) Abbildungen in Prospekten oder Anzeigen sind nur annähernd maßgeblich, es sei denn, die Angaben wurden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Geringfügige, zumutbare Abweichungen stellen keinen Mangel dar.

§ 11 Haftung

(1) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen beruhen. Bei Schäden, die unter das Produkthaftungsgesetz fallen, haften wir uneingeschränkt. (2) Bei einer einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. (3) Die Haftung des Auftragnehmers für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern diese keine wesentlichen Vertragspflichten betreffen oder zu Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führen. (4) Weitergehende Haftungsansprüche bestehen nicht, unabhängig von der Rechtsnatur der erhobenen Ansprüche.

§ 12 Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht

Sie sind zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche nur berechtigt, wenn Ihre Forderungen rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch auf demselben Vertrag beruht.

§ 13 Streitbeilegung

(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. (2) Wir weisen darauf hin, dass wir nicht verpflichtet und nicht bereit sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.

§ 14 Schlussbestimmungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz durch zwingende Bestimmungen des Staates Ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird. (2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Sitz, sofern Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. (3) Sollten einzelne Punkte dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Teile des Vertrages verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten die gesetzlichen Vorschriften.