Wie viel Förderung steht Ihnen für eine Klimaanlagezu?
Eine Split-Klimaanlage mit Heizfunktion gilt als Luft-Luft- Wärmepumpe und fällt unter die KfW-Heizungsförderung, Zuschuss Nr. 458. Wie hoch Ihr Satz ausfällt, hängt an drei
Faktoren - hier ertahren Sie, welche das sind.
- Kostenlose Förder-Vorprüfung
- Wir begleiten den Antrag bei der KfW
- Gefördert wird das Heizen – nicht das Kühlen
Wie hoch ist Ihre Förderung 2026?
Berechnen Sie in 30 Sekunden Ihren voraussichtlichen KfW-Zuschuss für eine effiziente Klimaanlage (Luft-Luft-Wärmepumpe) – auf Basis der seit dem 21. Juli 2026 gültigen Konditionen.
Was heißt das?
Der Zuschuss ist eine Heizungsförderung: Die Klimaanlage muss die Wohnung bzw. das Haus wesentlich beheizen und die bisherige Heizung ersetzen. Reine Kühlgeräte und Anlagen, die nur zusätzlich zu einer weiterlaufenden Gas- oder Ölheizung mitheizen, sind nicht förderfähig.
Der Rechner setzt voraus, dass diese Grundbedingung erfüllt ist – ob Ihr Gebäude geeignet ist, klärt die Förder-Vorprüfung.
Warum das zählt
Welche Heizungen zählen
Wie viel wird angerechnet?
Welches Einkommen ist gemeint?
Was das bringt
Rechtliche Hinweise
Warum eine Klimaanlage gefördert wird
Eine moderne Split-Klimaanlage arbeitet technisch wie eine Wärmepumpe: Sie transportiert Wärme – im Sommer nach draußen, im Winter nach drinnen. Weil sie im Heizbetrieb Umgebungsluft als Wärmequelle nutzt, gilt sie als Luft-Luft-Wärmepumpe und fällt unter die elektrisch angetriebenen Wärmepumpen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM).
Zuständig ist die KfW, nicht die BAFA: Privatpersonen beantragen den Zuschuss Nr. 458. Die BAFA ist nur indirekt beteiligt – über das Wärmeerzeuger-Portal, in dem förderfähige Geräte gelistet sind.
Die drei Bausteine Ihrer Förderung
Ihr Fördersatz setzt sich aus bis zu drei Bausteinen zusammen, die addiert und dann gedeckelt werden:
Gibt es für jede förderfähige Anlage – unabhängig vom Einkommen und davon, ob Sie selbst im Haus wohnen.
Nur für selbstnutzende Eigentümer:innen, gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen: bis 30.000 € gibt es 40 %, bis 40.000 € noch 30 %, bis 50.000 € noch 10 %.
Familienzuschlag: Ab einem minderjährigen Kind steigen diese Grenzen einmalig um 10.000 € – unabhängig von der Anzahl der Kinder.
Für selbstnutzende Eigentümer:innen, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gas-Etagenheizung ersetzen – hier ohne Mindestalter. Bei Gas-Zentral- und Biomasseheizungen müssen 20 Jahre seit Inbetriebnahme vergangen sein.
Ihr Fördersatz setzt sich aus bis zu drei Bausteinen zusammen, die addiert und dann gedeckelt werden. Wählen Sie einen Baustein aus, um die Voraussetzungen zu sehen.
Die Summe aller Bausteine ist bei 70 % gedeckelt. 80 % sind möglich für selbstnutzende Eigentümer:innen mit einem zvE bis 30.000 € – bzw. bis 40.000 €, wenn der Familienzuschlag greift. Angerechnet werden Kosten bis 28.000 € für die erste Wohneinheit; der maximale Zuschuss liegt damit bei 22.400 €.
So unterschiedlich kann Ihre Förderung ausfallen
Je nach Einkommen, Haushalt und Investitionskosten – hier drei typische Konstellationen.
Maximalförderung
Familie Krauter
- Haushaltseinkommen: 38.000 € im Jahr
- Zwei minderjährige Kinder
- Alte Ölheizung wird ersetzt
- Investition 18.000 €
- Familienzuschlag hebt die 40-%-Grenze auf 40.000 €
Nina und Maxim Greyer
- Haushaltseinkommen: 45.000 €
- Keine Kinder
- 22 Jahre alte Gasheizung wird ersetzt
- Investition 14.000 €
- Einkommensbonus in der 10-%-Stufe
Anton Stolz
- Haushaltseinkommen: 70.000 €
- Keine Kinder
- Alte Ölheizung wird ersetzt
- Investition 20.000 €
- Kein Einkommensbonus
Beispielwerte, gerundet. Die 80 % sind der Ausnahmefall, nicht die Regel: Ohne Einkommensbonus liegt der Satz bei 30 % bzw. 46 % mit Klimageschwindigkeitsbonus. Ihre individuelle Höhe berechnen Sie am besten im Förderrechner.
Das hat sich am 21. Juli 2026 geändert
Die Übergangsfrist für die alten Konditionen endete am 20. Juli 2026. Für Anträge ab dem 21. Juli gilt:
| Baustein | Bis 20.07.2026 | Für Anträge ab 21.07.2026 |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | 30 % |
| Einkommensbonus | 30 % (bis 40.000 € zvE) | gestaffelt 40 / 30 / 10 % (bis 30.000 / 40.000 / 50.000 € zvE) |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 20 % | 16 % – sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 %-Punkte, ab 01.08.2028 entfällt er |
| Höchstfördersatz | 70 % | 70 %, für niedrige Einkommen 80 % |
| Förderhöchstbetrag (1. WE) | 30.000 € | 28.000 € → max. 22.400 € Zuschuss; sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 € |
| Weitere Wohneinheiten | 15.000 € / 8.000 € | 15.000 € (2.–6. WE), 8.000 € (ab 7. WE) |
| Familienzuschlag | – | +10.000 € Einkommensgrenze, einmalig ab einem minderjährigen Kind |
| Effizienzbonus / Emissionsminderungszuschlag | 5 % / 2.500 € | entfallen |
Für 2027 ist zusätzlich ein Umbau der Wärmepumpen-Förderung angekündigt (niedrigere Grundförderung, dafür ein neuer Bonus für Geräte mit EU-Wertschöpfung). Diese Details stehen noch nicht im aktuellen KfW-Merkblatt – wir aktualisieren die Seite, sobald sie verbindlich sind.
Der Klima-Schnellbonus schmilzt ab 2027 ab
Der Klima-Schnellbonus (offiziell: Klimageschwindigkeitsbonus) belohnt den schnellen Austausch alterHeizungen - und wird bewusst von Jahr zu Jahr kleiner.
Wer 2026 handelt, sichert sich den höchsten Satz. Bei einem Projekt über 20.000 € macht der Unterschied zwischen 16 % und 12 % schnell mehrere Hundert Euro aus. Parallel sinkt der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 €.
So läuft die Antragstellung ab
Förder-Vorprüfung
Wir prüfen Anspruch, Gerätewahl und mögliche Zuschusshöhe.
Bestätigung & Antrag
Sie ergänzen wenige Pflichtangaben zu Ihnen und zum Objekt. Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experte stellt die BzA aus, danach läuft der Antrag im KfW-Portal.
Montage
Nach der Zusage wird durch Ihr lokales Eneto-Team fachgerecht installiert.
Nachweise & Auszahlung
Mit der Bestätigung nach Durchführung (BnD) und den Rechnungen wird der Zuschuss ausgezahlt.
Wichtig: Der Antrag wird erst nach Abschluss des Liefer- bzw. Leistungsvertrags gestellt – dieser muss aber eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die auf die KfW-Zusage abstellt. Für die Umsetzung haben Sie nach der Zusage 36 Monate, die Nachweise reichen Sie innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der Maßnahme ein.
Häufige Fragen zur Klimaanlagen-Förderung 2026
Wird eine Klimaanlage wirklich gefördert?
Ja – wenn sie heizt. Split-Klimaanlagen mit effizienter Heizfunktion gelten als Luft-Luft-Wärmepumpen und fallen unter die KfW-Heizungsförderung (Zuschuss 458), sofern sie die bisherige Heizung ersetzen, das Gebäude wesentlich beheizen, die technischen Mindestanforderungen erfüllen und im Wärmeerzeuger-Portal des BAFA gelistet sind.
Wird reines Kühlen gefördert?
Nein. Die Förderung ist eine Heizungsförderung. Geräte ohne Heizfunktion und Anlagen, die nur zur Kühlung eingesetzt werden, sind nicht förderfähig.
Was ist, wenn die Klimaanlage nur zusätzlich heizt?
Ein Parallelbetrieb, bei dem die alte Gas- oder Ölheizung weiterläuft und die Klimaanlage nur mitheizt, wird nicht gefördert. Die Anlage muss die Heizungsaufgabe übernehmen. In Zweifelsfällen klärt die Förder-Vorprüfung, ob Ihr Gebäude dafür geeignet ist.
Wie hoch ist die Förderung 2026?
30 % Grundförderung, plus bis zu 40 % Einkommensbonus, plus 16 % Klimageschwindigkeitsbonus. Die Summe ist bei 70 % gedeckelt, bei niedrigen Einkommen bei 80 %. Angerechnet werden Kosten bis 28.000 € für die erste Wohneinheit – der maximale Zuschuss beträgt damit 22.400 €.
Wer bekommt die vollen 80 %?
Selbstnutzende Eigentümer:innen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € – bzw. bis 40.000 €, wenn mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt (Familienzuschlag). Alle anderen sind bei 70 % gedeckelt.
Wie wirkt der Familienzuschlag bei mehreren Kindern?
Er wirkt nur einmal. Ab einem minderjährigen Kind im Haushalt steigen die Einkommensgrenzen pauschal um 10.000 € – unabhängig davon, ob ein Kind oder drei Kinder im Haushalt leben.
Muss meine alte Heizung 20 Jahre alt sein?
Nur bei Gas-Zentral- und Biomasseheizungen. Funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- und Gas-Etagenheizungen berechtigen unabhängig vom Alter zum Klimageschwindigkeitsbonus.
Brauche ich einen Steuerbescheid?
Für den Einkommensbonus ja – er wird über die Steuerbescheide des Haushalts nachgewiesen. Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus sind davon unabhängig.
Muss ich den Förderantrag selbst stellen?
Wir übernehmen die Förder-Vorprüfung, sorgen für die nötige Bestätigung zum Antrag (BzA) und unterstützen Sie durch den Prozess. Die Antragstellung im KfW-Portal erfolgt in Ihrem Namen.
Bis wann gilt der Klimageschwindigkeitsbonus in voller Höhe?
Für Anträge bis zum 31.01.2027 gelten 16 %. Danach sinkt der Bonus halbjährlich um 4 Prozentpunkte; ab dem 01.08.2028 wird er nicht mehr gewährt.





