FÖRDERUNG Ratgeber 2026

Wie viel Förderung steht Ihnen für eine Klimaanlagezu?

Eine Split-Klimaanlage mit Heizfunktion gilt als Luft-Luft- Wärmepumpe und fällt unter die KfW-Heizungsförderung, Zuschuss Nr. 458. Wie hoch Ihr Satz ausfällt, hängt an drei
Faktoren - hier ertahren Sie, welche das sind.

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  • Wir begleiten den Antrag bei der KfW
  • Gefördert wird das Heizen – nicht das Kühlen

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Wie hoch ist Ihre Förderung 2026?

Berechnen Sie in 30 Sekunden Ihren voraussichtlichen KfW-Zuschuss für eine effiziente Klimaanlage (Luft-Luft-Wärmepumpe) – auf Basis der seit dem 21. Juli 2026 gültigen Konditionen.

Gefördert wird das Heizen, nicht das Kühlen
Was heißt das?

Der Zuschuss ist eine Heizungsförderung: Die Klimaanlage muss die Wohnung bzw. das Haus wesentlich beheizen und die bisherige Heizung ersetzen. Reine Kühlgeräte und Anlagen, die nur zusätzlich zu einer weiterlaufenden Gas- oder Ölheizung mitheizen, sind nicht förderfähig.

Der Rechner setzt voraus, dass diese Grundbedingung erfüllt ist – ob Ihr Gebäude geeignet ist, klärt die Förder-Vorprüfung.

Wohnen Sie selbst im Gebäude?
Warum das zählt
Einkommensbonus und Klimageschwindigkeitsbonus gibt es nur für selbstnutzende Eigentümer:innen. Ohne Selbstnutzung bleibt die Grundförderung von 30 %.
Ohne Selbstnutzung bleibt es bei der Grundförderung von 30 %.
Ersetzen Sie eine alte Heizung?
Welche Heizungen zählen
Öl, Kohle, Nachtspeicher und Gas-Etagenheizung zählen ohne Mindestalter. Gas-Zentral- und Biomasseheizungen müssen mindestens 20 Jahre in Betrieb sein. Das sichert den Klimageschwindigkeitsbonus von +16 %.
Investitionskosten15.000 €
Wie viel wird angerechnet?
Angerechnet werden Kosten bis maximal 28.000 € für die erste Wohneinheit. Dieser Höchstbetrag sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 €.
Haushaltseinkommen pro Jahr40.000 €
Welches Einkommen ist gemeint?
Gemeint ist das zu versteuernde Einkommen aus dem Steuerbescheid – nicht das Brutto- oder Nettogehalt. Gezählt wird der Durchschnitt aller Haushaltsmitglieder aus zwei Steuerjahren. Je niedriger, desto höher der Bonus – bis zu +40 %.
Minderjähriges Kind im Haushalt?
Was das bringt
Der Familienzuschlag hebt die Einkommensgrenzen einmalig um 10.000 € an – unabhängig davon, wie viele Kinder im Haushalt leben.
Starke Förderung für Ihr Projekt
10.500 €
70% Förderung Eigenanteil: 4.500 €
Grundförderung
30%
Einkommensbonus
+30%
Klimageschwindigkeitsbonus
+16%
Summe 76 %gedeckelt auf 70 %
Jetzt Anspruch prüfen lassen →
Förder-Vorprüfung und Antragsunterstützung übernehmen wir.
Unverbindliche Orientierung, kein Förderbescheid.
Rechtliche Hinweise
Unverbindliche Orientierung, kein Förderbescheid. Berechnung auf Basis der KfW-Heizungsförderung, Zuschuss Nr. 458 (Merkblatt Stand 07/2026), gültig für Anträge ab 21.07.2026. Voraussetzung ist eine förderfähige Anlage, die die bisherige Heizung ersetzt; reines Kühlen ist nicht förderfähig. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte, der Förderhöchstbetrag ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 €. Verbindliche Förderhöhen ergeben sich aus der Prüfung durch KfW und Energieeffizienz-Experten bzw. Fachunternehmen.
HINTERGRUND

Warum eine Klimaanlage gefördert wird

Eine moderne Split-Klimaanlage arbeitet technisch wie eine Wärmepumpe: Sie transportiert Wärme – im Sommer nach draußen, im Winter nach drinnen. Weil sie im Heizbetrieb Umgebungsluft als Wärmequelle nutzt, gilt sie als Luft-Luft-Wärmepumpe und fällt unter die elektrisch angetriebenen Wärmepumpen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM).

Zuständig ist die KfW, nicht die BAFA: Privatpersonen beantragen den Zuschuss Nr. 458. Die BAFA ist nur indirekt beteiligt – über das Wärmeerzeuger-Portal, in dem förderfähige Geräte gelistet sind.

Die drei Bausteine Ihrer Förderung

Ihr Fördersatz setzt sich aus bis zu drei Bausteinen zusammen, die addiert und dann gedeckelt werden:

Ihr Fördersatz setzt sich aus bis zu drei Bausteinen zusammen, die addiert und dann gedeckelt werden. Wählen Sie einen Baustein aus, um die Voraussetzungen zu sehen.

Der Deckel

Die Summe aller Bausteine ist bei 70 % gedeckelt. 80 % sind möglich für selbstnutzende Eigentümer:innen mit einem zvE bis 30.000 € – bzw. bis 40.000 €, wenn der Familienzuschlag greift. Angerechnet werden Kosten bis 28.000 € für die erste Wohneinheit; der maximale Zuschuss liegt damit bei 22.400 €.

Drei Rechenbeispiele

So unterschiedlich kann Ihre Förderung ausfallen

Je nach Einkommen, Haushalt und Investitionskosten – hier drei typische Konstellationen.

Maximalförderung

Familie Krauter

  • Haushaltseinkommen: 38.000 € im Jahr
  • Zwei minderjährige Kinder
  • Alte Ölheizung wird ersetzt
  • Investition 18.000 €
  • Familienzuschlag hebt die 40-%-Grenze auf 40.000 €
14.400 €
Eigenanteil: nur noch 3.600 €
80 % Förderung

Nina und Maxim Greyer

  • Haushaltseinkommen: 45.000 €
  • Keine Kinder
  • 22 Jahre alte Gasheizung wird ersetzt
  • Investition 14.000 €
  • Einkommensbonus in der 10-%-Stufe
7.840 €
Eigenanteil: 6.160 €
56 % Förderung

Anton Stolz

  • Haushaltseinkommen: 70.000 €
  • Keine Kinder
  • Alte Ölheizung wird ersetzt
  • Investition 20.000 €
  • Kein Einkommensbonus
9.200 €
Eigenanteil: 10.800 €
46 % Förderung

Beispielwerte, gerundet. Die 80 % sind der Ausnahmefall, nicht die Regel: Ohne Einkommensbonus liegt der Satz bei 30 % bzw. 46 % mit Klimageschwindigkeitsbonus. Ihre individuelle Höhe berechnen Sie am besten im Förderrechner.

Das hat sich am 21. Juli 2026 geändert

Die Übergangsfrist für die alten Konditionen endete am 20. Juli 2026. Für Anträge ab dem 21. Juli gilt:

Baustein Bis 20.07.2026 Für Anträge ab 21.07.2026
Grundförderung 30 % 30 %
Einkommensbonus 30 % (bis 40.000 € zvE) gestaffelt 40 / 30 / 10 % (bis 30.000 / 40.000 / 50.000 € zvE)
Klimageschwindigkeitsbonus 20 % 16 % – sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 %-Punkte, ab 01.08.2028 entfällt er
Höchstfördersatz 70 % 70 %, für niedrige Einkommen 80 %
Förderhöchstbetrag (1. WE) 30.000 € 28.000 € → max. 22.400 € Zuschuss; sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 €
Weitere Wohneinheiten 15.000 € / 8.000 € 15.000 € (2.–6. WE), 8.000 € (ab 7. WE)
Familienzuschlag – +10.000 € Einkommensgrenze, einmalig ab einem minderjährigen Kind
Effizienzbonus / Emissionsminderungszuschlag 5 % / 2.500 € entfallen

Für 2027 ist zusätzlich ein Umbau der Wärmepumpen-Förderung angekündigt (niedrigere Grundförderung, dafür ein neuer Bonus für Geräte mit EU-Wertschöpfung). Diese Details stehen noch nicht im aktuellen KfW-Merkblatt – wir aktualisieren die Seite, sobald sie verbindlich sind.

Zeitkritisch

Der Klima-Schnellbonus schmilzt ab 2027 ab

Der Klima-Schnellbonus (offiziell: Klimageschwindigkeitsbonus) belohnt den schnellen Austausch alterHeizungen - und wird bewusst von Jahr zu Jahr kleiner.

16 %
bis 31.01.2027
jetzt sichern
12 %
ab 01.02.2027
8 %
ab 01.08.2027
4 %
ab 01.02.2028
0 %
ab 01.08.2028 entfällt der Bonus

Wer 2026 handelt, sichert sich den höchsten Satz. Bei einem Projekt über 20.000 € macht der Unterschied zwischen 16 % und 12 % schnell mehrere Hundert Euro aus. Parallel sinkt der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 €.

So läuft die Antragstellung ab

1

Förder-Vorprüfung

Wir prüfen Anspruch, Gerätewahl und mögliche Zuschusshöhe.

2

Bestätigung & Antrag

Sie ergänzen wenige Pflichtangaben zu Ihnen und zum Objekt. Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experte stellt die BzA aus, danach läuft der Antrag im KfW-Portal.

3

Montage

Nach der Zusage wird durch Ihr lokales Eneto-Team fachgerecht installiert.

4

Nachweise & Auszahlung

Mit der Bestätigung nach Durchführung (BnD) und den Rechnungen wird der Zuschuss ausgezahlt.

Wichtig: Der Antrag wird erst nach Abschluss des Liefer- bzw. Leistungsvertrags gestellt – dieser muss aber eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die auf die KfW-Zusage abstellt. Für die Umsetzung haben Sie nach der Zusage 36 Monate, die Nachweise reichen Sie innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der Maßnahme ein.

Häufige Fragen zur Klimaanlagen-Förderung 2026

Wird eine Klimaanlage wirklich gefördert?

Ja – wenn sie heizt. Split-Klimaanlagen mit effizienter Heizfunktion gelten als Luft-Luft-Wärmepumpen und fallen unter die KfW-Heizungsförderung (Zuschuss 458), sofern sie die bisherige Heizung ersetzen, das Gebäude wesentlich beheizen, die technischen Mindestanforderungen erfüllen und im Wärmeerzeuger-Portal des BAFA gelistet sind.

Wird reines Kühlen gefördert?

Nein. Die Förderung ist eine Heizungsförderung. Geräte ohne Heizfunktion und Anlagen, die nur zur Kühlung eingesetzt werden, sind nicht förderfähig.

Was ist, wenn die Klimaanlage nur zusätzlich heizt?

Ein Parallelbetrieb, bei dem die alte Gas- oder Ölheizung weiterläuft und die Klimaanlage nur mitheizt, wird nicht gefördert. Die Anlage muss die Heizungsaufgabe übernehmen. In Zweifelsfällen klärt die Förder-Vorprüfung, ob Ihr Gebäude dafür geeignet ist.

Wie hoch ist die Förderung 2026?

30 % Grundförderung, plus bis zu 40 % Einkommensbonus, plus 16 % Klimageschwindigkeitsbonus. Die Summe ist bei 70 % gedeckelt, bei niedrigen Einkommen bei 80 %. Angerechnet werden Kosten bis 28.000 € für die erste Wohneinheit – der maximale Zuschuss beträgt damit 22.400 €.

Wer bekommt die vollen 80 %?

Selbstnutzende Eigentümer:innen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € – bzw. bis 40.000 €, wenn mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt (Familienzuschlag). Alle anderen sind bei 70 % gedeckelt.

Wie wirkt der Familienzuschlag bei mehreren Kindern?

Er wirkt nur einmal. Ab einem minderjährigen Kind im Haushalt steigen die Einkommensgrenzen pauschal um 10.000 € – unabhängig davon, ob ein Kind oder drei Kinder im Haushalt leben.

Muss meine alte Heizung 20 Jahre alt sein?

Nur bei Gas-Zentral- und Biomasseheizungen. Funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- und Gas-Etagenheizungen berechtigen unabhängig vom Alter zum Klimageschwindigkeitsbonus.

Brauche ich einen Steuerbescheid?

Für den Einkommensbonus ja – er wird über die Steuerbescheide des Haushalts nachgewiesen. Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus sind davon unabhängig.

Muss ich den Förderantrag selbst stellen?

Wir übernehmen die Förder-Vorprüfung, sorgen für die nötige Bestätigung zum Antrag (BzA) und unterstützen Sie durch den Prozess. Die Antragstellung im KfW-Portal erfolgt in Ihrem Namen.

Bis wann gilt der Klimageschwindigkeitsbonus in voller Höhe?

Für Anträge bis zum 31.01.2027 gelten 16 %. Danach sinkt der Bonus halbjährlich um 4 Prozentpunkte; ab dem 01.08.2028 wird er nicht mehr gewährt.

Zuschuss noch 2026 sichern

Unverbindliche Förder-Vorprüfung: Wir sagen Ihnen, ob Ihr Gebäude die Voraussetzungen erfüllt und wie hoch Ihr Anspruch ausfällt.

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