Endlich klar: Kühlen und Heizen mit staatlicher Unterstützung
Der Sommer steht vor der Tür, aber in Zeiten steigender Energiepreise und Klimaziele denken Hausbesitzer heute ganzheitlich. Split-Klimaanlagen sind moderne Multitalente: Sie kühlen im Sommer effizient und heizen in der Übergangszeit oder im Winter zuverlässig. Doch wie sieht es mit der staatlichen Förderung aus?
Die gute Nachricht: Wenn Ihre Split-Klimaanlage die Funktion einer Luft-Luft-Wärmepumpe (LLWP) übernimmt, ist sie im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM, KfW 458) förderfähig. Damit erhalten Sie attraktive Zuschüsse von bis zu 70 Prozent auf die förderfähigen Gesamtkosten.
Aber Achtung: Die Förderstelle (KfW) stellt einige Anforderungen an die technische Planung und den Nachweis, dass Ihre Anlage tatsächlich als klimafreundliches Heizsystem betrieben wird. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wie unser Technischer Förderservice Ihnen hilft, den maximalen Zuschuss zu erhalten.
Die Förderlandschaft 2025: KfW 458 statt BAFA
Seit 2024 läuft die Heizungsförderung nicht mehr über das BAFA, sondern über die KfW unter dem Programm 458 (BEG EM – Einzelmaßnahmen). Der zentrale Gedanke: Die LLWP wird als Wärmeerzeugungsanlage gefördert, nicht als Klimageräte.
Die Förderbestandteile im Überblick
Die Gesamtförderung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen. Die Höchstgrenze für förderfähige Investitionskosten liegt bei 30.000 Euro.
| Förderkomponente | Höhe | Details |
|---|---|---|
| Basisförderung | 30 % | Für alle Eigentümer, einkommensunabhängig. Maximal 9.000 Euro (30 % von 30.000 Euro). |
| Klima-Geschwindigkeitsbonus | +20 % | Zusätzlich zur Basisförderung bei Anlagen, die die gesetzliche 65-%-Erneuerbaren-Quote erfüllen. Maximal 6.000 Euro. |
| Einkommensbonus | +30 % | Für Haushalte mit Jahreseinkommen unter 40.000 Euro (Alleinstehende) oder 80.000 Euro (Paare). Maximal 9.000 Euro. |
| Wechselbonus | +10 % | Für den Austausch von Öl-, Gas- oder Kohleheizungen. Maximal 3.000 Euro. |
| Inanspruchnahme-Bonus | +2.500 Euro | Pauschale, zusätzlich für bestimmte Konstellationen (z. B. Heizungsdefekt). |
Maximale Zuschusshöhen in der Praxis
Mit allen Boni erreichen Sie theoretisch bis zu 21.000 Euro Zuschuss (70 % von 30.000 Euro):
- Szenario 1 – Standard: 30 % Basisförderung = max. 9.000 Euro
- Szenario 2 – Basis + Klima-Bonus: 50 % = max. 15.000 Euro
- Szenario 3 – Basis + Klima-Bonus + Wechselbonus: 60 % = max. 18.000 Euro
- Szenario 4 – Alle Boni (Basis + Klima + Einkommens- + Wechselbonus): 70 % = max. 21.000 Euro (nur unter bestimmten Bedingungen möglich)
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Der Schlüssel zur Förderung: Dimensionierung und Effizienz
Der Fördergeber prüft zwei zentrale Kriterien, die durch technische Berechnungen nachgewiesen werden müssen:
Die korrekte Dimensionierung:
Die Anlage muss exakt auf den Wärmebedarf der zu beheizenden Räume ausgelegt sein. Zu große Anlagen takten häufig (hoher Verschleiß), zu kleine Anlagen benötigen an kalten Tagen zu viel teuren Zusatzstrom. Um dies nachzuweisen, ist eine raumweise Heizlastberechnung nach Norm (DIN EN 12831) notwendig, die zwar aufwendig, aber für die langfristige Effizienz unerlässlich ist.
Der Nachweis der Effizienz (JAZ):
Die Jahresarbeitszahl (JAZ) ist der wichtigste Effizienzwert Ihrer Wärmepumpe, da er das Verhältnis von erzeugter Wärme zu verbrauchtem Strom über ein Jahr misst. Ein hoher JAZ-Wert ist entscheidend für die Einhaltung der Technischen Mindestanforderungen (TMA) der KfW und wird nach der VDI 4650 berechnet.
Die gute Nachricht: Sobald diese Berechnungen einmal professionell durchgeführt wurden, sind die technischen Voraussetzungen für Ihre Förderung geschaffen.
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So sichern Sie sich Ihren Zuschuss – Ohne rechtliches Risiko
Der gesamte Antragsprozess ist streng reglementiert, insbesondere was den Zeitpunkt des Antrags und die Dokumentation angeht. Wir bieten Ihnen einen Konformen Administrationsservice an, der die gesamte technische und administrative Vorbereitung übernimmt.
Wichtig: Sie bleiben der Herr des Verfahrens! Die KfW schreibt vor, dass Sie als Privatperson den finalen Antrag im Portal „Meine KfW" selbst stellen müssen. Wir entlasten Sie von der Vorarbeit und minimieren das Risiko von Ablehnungen, die durch Formfehler oder falsche Berechnungen entstehen können.
Ihr Weg zur maximalen Förderung
Nutzen Sie die attraktiven Zuschüsse, die Ihnen bis zu 70 Prozent Ihrer Investitionskosten erstatten können. Ob Grundförderung (30%), Klima-Geschwindigkeitsbonus oder Einkommensbonus – wir helfen Ihnen, die optimalen Komponenten zu berechnen.
Lassen Sie sich nicht von komplexen Normen oder Behördenformularen aufhalten. Konzentrieren Sie sich auf die Wahl der richtigen Anlage – wir kümmern uns um die regulatorische Sicherheit.
Starten Sie jetzt Ihre Förderprüfung
Sie möchten wissen, wie hoch Ihr persönlicher Zuschuss ausfällt und welche technischen Nachweise für Ihre Immobilie nötig sind?
Sprechen Sie mit unserem Experten: Nutzen Sie unser kostenloses, unverbindliches Beratungsgespräch, um Ihre Fragen zur Heizlastberechnung, JAZ und dem korrekten Zeitpunkt der Antragstellung zu klären.


